Verordnungen und Erlässe

 

WICHTIG:

Für alle, die das Gewerbe noch einreichen wollen:

es gibt eine neue Lebensberater-Verordnung, die ist noch nicht veröffentlicht, wird aber vermutlich noch im Februar 2022 in Kraft treten.
Sie besagt ....

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und  Wirtschaftsstandort über die Zugangsvoraussetzungen für das  reglementierte Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung (Lebens- und  Sozialberatungs-Verordnung) Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung                     Dokumentnummer BEGUT_E68A451A_794A_4D2A_BB8A_35BD489B5B87

Die Verordnung ist noch nicht gültig und noch nicht veröffentlicht, sondern erst in Begutachtung und wird jetzt bald erscheinen, da die Frist für Stellungnahmen am 10.2.22 zu Ende gegangen ist.

Dort steht im § 5 alles Wesentliche: nämlich dass ab der Veröffentlichung zwei Jahre Zeit sind, den Befähigungsnachweis nach den jetzt geltenden Bestimmungen  wie bisher zu erbringen.

Lebens- und Sozialberatungsverordnung BGBl. II Nr. 140 / 2003

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Lebens- und Sozialberatungsverordnung BGBl. II Nr. 112 / 2006

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Gewerbeordnung

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Erlangung der Gewerbeberechtigung

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Erlass 11.3.2003

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Erlass 24.4.2003

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Standes und Ausübungsregeln

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